Wir erbringen unsere Leistungen als Private Praxis. Das heißt, wir können nicht über ein Rezept Ihres Kinderarztes mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen. In der Regel werden die Kosten von den Eltern getragen.
Dennoch können Eltern eine Kostenübernahme bei ihrer jeweiligen KV beantragen. Eine Bearbeitung und eventuelle Kostenübernahme ist als Einzelfallentscheidung zu betrachten.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie einen Antrag stellen möchten.